BK7-21-106
Verfahren der Beschlusskammer 7
Verfahren zur Feststellung der Anwendung der Regulierung nach Teil 3, Abschnitt 3b des EnWG auf Wasserstoffnetze
Die Beschlusskammer 7 hat am 22.12.2021 von Amts wegen ein Verfahren eingeleitet, das auf die – ggf. aufschiebend bedingte - Feststellung gem. § 28j Abs. 3 EnWG gerichtet ist, dass die Wasserstoffnetze der ENERVIE Vernetzt GmbH der Regulierung nach Teil 3, Abschnitt 3b des EnWG unterfallen.
Anlass für die Einleitung des Verfahrens ist die der Beschlusskammer gegenüber abgegebene Erklärung der ENERVIE Vernetzt GmbH, dass ihre Wasserstoffnetze der Regulierung nach Teil 3, Abschnitt 3b des EnWG unterfallen sollen.
BK7-21-106
Stand: 23.12.2021