BK7-21-091
Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
§ 65 EnWG
Aufsichtsmaßnahmeverfahren gemäß § 65 EnWG wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorgaben für Energielieferverträge mit Haushaltskunden
Die Beschlusskammer 7 hat von Amts wegen ein Verfahren gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH unter dem Aktenzeichen BK7-21-091 eingeleitet, mit dem deren Verhalten gegenüber Haushaltskunden im Zusammenhang mit der Erhöhung von Abschlagszahlungen überprüft werden sollte, und mit Beschluss vom 07.02.2022 abgeschlossen.
BK7-21-091
BK7-21-091_Beschluss (pdf, 736 KB)
Stand: 01.06.2022