BK7-21-091 Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
§ 65 EnWG

Aufsichtsmaßnahmeverfahren gemäß § 65 EnWG wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorgaben für Energielieferverträge mit Haushaltskunden

Die Beschlusskammer 7 hat von Amts wegen ein Verfahren gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH unter dem Aktenzeichen BK7-21-091 eingeleitet, mit dem deren Verhalten gegenüber Haushaltskunden im Zusammenhang mit der Erhöhung von Abschlagszahlungen überprüft werden sollte, und mit Beschluss vom 07.02.2022 abgeschlossen.

BK7-21-091

Verfahrenseinleitung

Stand: 01.06.2022

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