BK7-21-069 Ferngas Netzgesellschaft mbH

Widerruf zur Genehmigung BK7-18-089

Verfahren zum Widerruf der Genehmigung des maßgeblichen Punktes Vitzeroda vom 13.12.2018 (BK7-18-089)

Die Beschlusskammer 7 hat von Amts wegen ein Verfahren gegen die Ferngas Netzgesellschaft mbH unter dem Aktenzeichen BK7-21-069 auf Widerruf der mit Beschluss vom 13.12.2018 erteilten Genehmigung des maßgeblichen Punktes ihres Fernleitungsnetzes gemäß Art.18 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (BK7-18-089) mit Wirkung zum 01.10.2021 eingeleitet und mit Beschluss vom 26.10.2021 festgestellt, dass der Beschluss vom 13.12.2018 (Az. BK7-18-089) zur Genehmigung der maßgeblichen Punkte sich mit Wirkung zum 01.10.2021 erledigt hat und damit unwirksam ist .


BK7-21/069

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Stand: 11.11.2021

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