BK7-21-023
GRTgaz Deutschland GmbH
FernleitungsVO
Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO
Genehmigung Maßgeblicher Punkte
Am 21. September 2021 hat die Beschlusskammer 7 die erneute Genehmigung der Maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO für folgende Fernleitungsnetzbetreiber erteilt:
AZ:
BK7-21-022 Thyssengas GmbH
BK7-21-023 GRTgaz Deutschland GmbH
BK7-21-024 Nowega GmbH
BK7-21-025 Open Grid Europe GmbH
BK7-21-026 GASCADE Gastransport GmbH
BK7-21-027 ONTRAS Gastransport GmbH
BK7-21-028 terranets bw GmbH
BK7-21-029 Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
BK7-21-030 Fluxys Deutschland GmbH
BK7-21-031 Gastransport Nord GmbH
Die Bundesnetzagentur hat die bisher nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO genehmigte Liste der Maßgeblichen Punkte und deren Informationsgehalt für die betroffenen Marktbeteiligten einer Prüfung unterzogen. Diese Prüfung hat die Beschlusskammer zu der Einschätzung geführt, dass bevorstehenden Marktveränderungen insbesondere im Zusammenhang mit der Marktgebietszusammenlegung und der Implementierung von Virtuellen Kopplungspunkten (VIP) zum 01. Oktober 2021 Rechnung getragen werden sollte und die Art der Abfrage und Darstellung diesen Änderungen anzupassen ist.
Alle Fernleitungsnetzbetreiber wurden gebeten, ihre gemeldeten maßgeblichen Punkte auf Basis dieser Änderungen zu überprüfen und der Bundesnetzagentur eine aktualisierte Version ihrer Maßgeblichen Punkte zu übermitteln. Die Fernleitungsnetzbetreiber sind dieser Bitte nachgekommen, wobei bei zehn Fernleitungsnetzbetreibern erhebliche Veränderungen zu den bisher genehmigten maßgeblichen Punkten festgestellt wurden. Für den Fall relevanter Änderungen in Bezug auf die buchbaren bzw. maßgeblichen Punkte eines Netzes hat sich die Beschlusskammer vorbehalten, entsprechende Folgebeschlüsse zu erlassen. Damit soll Klarheit über die konkrete Reichweite der hiermit erteilten Genehmigung zum Stichtag der Marktgebietszusammenlegung am 01. Oktober 2021 angestrebt werden und der Informationsgehalt der zu veröffentlichenden Informationen sinnvoll erweitert werden. Für zehn Fernleitungsnetzbetreiber war es nach Ansicht der Beschlusskammer sachgerecht, Folgebeschlüsse zu erteilen.
Zwischen dem 04.05.2021 bis zum 25.05.2021 und dem 23.06.2021 bis zum 30.06.2021 sind gem. Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO die Marktbeteiligten konsultiert worden.
Die folgenden ursprünglich erteilten Genehmigungen werden mit Wirkung zum 01.10.2021 aufgehoben:
Unternehmen | Geschäftszeichen |
---|---|
Thyssengas GmbH | BK7-16-015 |
GRTgaz Deutschland GmbH | BK7-11-017 |
Nowega GmbH | BK7-16-007 |
Open Grid Europe GmbH | BK7-16-013 |
GASCADE Gastransport GmbH | BK7-16-016 |
Ontras Gastransport GmbH | BK7-16-012 |
Terranets bw GmbH | BK7-16-006 |
Gasunie Deutschland Transport Services GmbH | BK7-11-016 |
Fluxys Deutschland GmbH | BK7-13-026 |
Gastransport Nord GmbH | BK7-16-008 |
Entscheidung
BK7-21-023 GRTgaz Deutschland GmbH (pdf, 244 KB)
Stand: 01.10.2021