BK7-20-107 Verfahren der Beschlusskammer 7

Freistellung von der Regulierung gemäß § 28a EnWG

Am 23. Juni 2022 hat die Beschlusskammer 7 auf Antrag der Hanseatic Energy Hub eine Ausnahme von der Regulierung nach § 28a EnWG i.V.m. Art. 36 der Richtlinie 2009/73/EG (nachfolgend: ursprüngliche Ausnahmegenehmigung) für die LNG-Anlage Stade für die gesamte jährliche Durchsatzkapazität in Höhe von 13,3 Mrd. m3 für eine befristete Dauer von 25 Jahren ab der kommerziellen Inbetriebnahme erteilt. Die Ausnahmegenehmigung ist mit weiteren Nebenbestimmungen versehen, die insbesondere nach Art. 36 Abs. 6 UAbs. 3 der Richtlinie 2009/73/EG Regeln und Mechanismen für das Kapazitätsmanagement und die Kapazitätszuweisung enthalten und damit einen dauerhaften Zugang zu der LNG-Anlage gewährleisten.

Die ursprüngliche Ausnahmegenehmigung wurde an die Europäische Kommission zur endgültigen Entscheidung nach Artikel 36 Absatz 9 der Richtlinie 2009/73/EG übermittelt.

Am 19. August 2022 hat die Europäische Kommission eine Entscheidung erlassen (vgl. Beschluss vom 19.08.2022, Az. C(2022) 6098 final). Die Entscheidung bestätigt die ursprüngliche Ausnahmegenehmigung grundsätzlich in Dauer und Umfang. Gleichzeitig hat die Europäische Kommission die Bundesnetzagentur nach Artikel 36 Abs. 9 der Richtlinie 2009/73/EG zur Änderung der Entscheidung in einigen Punkten verpflichtet.

Die Bundesnetzagentur hat den Beschluss der Europäischen Kommission nach § 28a Abs. 3 EnWG und Art. 36 Abs. 9 Richtlinie 2009/73/EG umgesetzt und am 19. September 2022 die ursprüngliche Ausnahmegenehmigung aufgehoben und nach Maßgabe der von der Europäischen Kommission verlangten Änderungen neugefasst.

Die ursprüngliche Ausnahmegenehmigung der Beschlusskammer 7 vom 23. Juni 2022 (BK7-20-107) ist in einer um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigten öffentlichen Fassung veröffentlicht. Die am 19. September 2022 erlassene endgültige Ausnahmegenehmigung ist unter dem Aktenzeichen BK7-20-107-final ebenfalls in einer um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung veröffentlicht. Eine englische Fassung ist ebenfalls verfügbar. Nur die deutsche Fassung ist verbindlich.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission ist in einer um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung in deutscher und englischer Sprache auf der Internetseite der Europäischen Kommission auf der folgenden Seite veröffentlicht. Auch hier ist nur die deutsche Fassung verbindlich.

Anlagen
Beschluss (BK7-20-107 final) vom 19. September 2022 (pdf / 3 MB) in deutscher Sprache
Beschluss (BK7-20-107 final) vom 19. September 2022 (pdf / 2 MB) in englischer Sprache
Beschluss vom 23.06.2022 (pdf / 2 MB) in deutscher Sprache

BK7-20-107

Verfahrenseinleitung

Stand: 27.09.2022

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