BK7-19-108 Verfahren der Beschlusskammer 7

Freistellung von der Regulierung gemäß § 28b EnWG

Am 20. Mai 2020 hat die Beschlusskammer 7 antragsgemäß die Freistellung des im deutschen Hoheitsgebiet verlaufenden Teils der Nord Stream von der Regulierung für die Dauer von 20 Jahren, beginnend ab dem 12. Dezember 2019, erteilt.

Der Beschluss wird nach Schwärzung durch die Antragstellerin in einer nicht-vertraulichen Fassung hier veröffentlicht werden. Eine englische Übersetzung des Beschlusses folgt im Nachgang.

Für alle Mitgliedstaaten bestand die Möglichkeit, den Antrag der Nord Stream AG nebst Anlagen zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben. Davon haben 6 Mitgliedstaaten Gebrauch gemacht. Nach Freigabe durch die Mitgliedstaaten werden die Konsultationsbeiträge ebenfalls hier veröffentlicht.

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BK7-19-108

Stand: 20.05.2020

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