BK7-19-108 Verfahren der Beschlusskammer 7

Freistellung von der Regulierung gemäß § 28b EnWG

Am 20. Mai 2020 hat die Beschlusskammer 7 antragsgemäß die Freistellung des im deutschen Hoheitsgebiet verlaufenden Teils der Nord Stream von der Regulierung für die Dauer von 20 Jahren, beginnend ab dem 12. Dezember 2019, erteilt.

Der Beschluss ist in einer nicht-vertraulichen Fassung veröffentlicht. Eine englische Übersetzung des Beschlusses liegt ebenfalls vor.

Beschluss zum Verfahren auf Antrag auf Freistellung von der Regulierung gemäß §28b EnWG)
BK7-19-108_Beschluss (PDF / 94 MB)
BK7-19-108_Beschluss_english version (pdf / 355 KB)

Für alle Mitgliedstaaten bestand die Möglichkeit, den Antrag der Nord Stream AG nebst Anlagen zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben. Davon haben 6 Mitgliedstaaten Gebrauch gemacht. Die Konsultationsbeiträge sind in einer nicht-vertraulichen Version veröffentlicht.

Konsultationsbeiträge der Mitgliedstaaten
BK7-19-108_Stellungnahme Dänemark (deutsch) (pdf / 161 KB)
BK7-19-108_Stellungnahme Dänemark (englisch) (pdf / 172 KB)
BK7-19-108_Stellungnahme Estland (pdf / 98 KB)
BK7-19-108_Stellungnahme Lettland (deutsch) (pdf / 328 KB)
BK7-19-108_Stellungnahme Lettland (lettisch) (pdf / 440 KB) )
BK7-19-108_Stellungnahme Litauen (deutsch) (pdf / 2 MB)
BK7-19-108_Stellungnahme Niederlande (deutsch) (pdf / 203 KB)
BK7-19-108_Stellungnahme Polen (deutsch) (pdf / 684 KB)
BK7-19-108_Stellungnahme Schweden (deutsch) (pdf / 13 KB)
BK7-19-108_Stellungnahme Schweden (englisch) (pdf / 526 KB)

BK7-19-108

Verfahrenseinleitung

Stand: 13.07.2020

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