BK7-18-121 Verfahren der Beschlusskammer 7
Freistellung von der Regulierung gemäß § 28a EnWG
Die Beschlusskammer 7 hat auf Antrag der OPAL Gastransport GmbH & Co. KG sowie der Gazprom Export LLC und der PJSC Gazprom unter dem Aktenzeichen BK7-18-121 ein Verfahren auf Wiederaufgreifen des Verfahrens BK7-08-009 zur OPAL-Freistellungsentscheidung gemäß § 51 VwVfG eingeleitet. Das Verfahren ist jedoch bis auf Weiteres ruhend gestellt.
BK7-18-121
Stand: 09.01.2019