BK7-18-121 Verfahren der Beschlusskammer 7

Freistellung von der Regulierung gemäß § 28a EnWG

Die Beschlusskammer 7 hat auf Antrag der OPAL Gastransport GmbH & Co. KG sowie der Gazprom Export LLC und der PJSC Gazprom unter dem Aktenzeichen BK7-18-121 ein Verfahren auf Wiederaufgreifen des Verfahrens BK7-08-009 zur OPAL-Freistellungsentscheidung gemäß § 51 VwVfG eingeleitet. Das Verfahren ist jedoch bis auf Weiteres ruhend gestellt.

BK7-18-121

Stand: 09.01.2019

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