BK7-18-089 Verfahren der Beschlusskammer 7

Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO

Die Ferngas Netzgesellschaft mbH mit Sitz in Schwaig bei Nürnberg betreibt ein Fernleitungsnetz mit dem Marktgebietsübergangspunkt Vitzeroda und hat bei der Beschlusskammer 7 einen Antrag auf Genehmigung eines maßgeblichen Punktes gem. Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO gestellt. Die Beschlusskammer 7 hat unter dem Aktenzeichen BK7-18-089 ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.

Gem. Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO obliegt es der Bundenetzagentur die maßgeblichen Punkte nach Konsultation der Netznutzer zu genehmigen. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen bis zum

31.10.2018

Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Ihre inhaltlichen Anmerkungen können Sie an das Postfach

gasnetze.transparenz@bnetza.de

senden. Konsultiert werden folgende Angaben:

Fernleitungsnetzbetreiber: Ferngas Netzgesellschaft mbH
Bezeichnung des Punktes: Vitzeroda
EIC/ETSO-Code: 37Z000000007164W
Punktart: Marktgebietsübergangspunkt

BK7-18-089

Entscheidung

Stand: 02.10.2018

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