BK7-18-063 Verfahren der Beschlusskammer 7

Freistellung von der Regulierung gemäß § 28a EnWG auf Antrag der German LNG Terminal GmbH

Am 30. November 2020 hat die Beschlusskammer 7 auf Antrag der German LNG Terminal GmbH eine Ausnahme von der Regulierung nach § 28a EnWG i.V.m. Art. 36 der Richtlinie 2009/73/EG (nachfolgend: ursprüngliche Ausnahmegenehmigung) für die LNG-Anlage Brunsbüttel für die gesamte jährliche Durchsatzkapazität in Höhe von 8 Mrd. m3 für eine befristete Dauer von 25 Jahren ab der kommerziellen Inbetriebnahme erteilt. Die Ausnahmegenehmigung ist mit weiteren Nebenbestimmungen versehen, die insbesondere nach Art. 36 Abs. 6 UAbs. 3 der Richtlinie 2009/73/EG Regeln und Mechanismen für das Kapazitätsmanagement und die Kapazitätszuweisung enthalten und damit einen dauerhaften Zugang zu der LNG-Anlage gewährleisten.

Die ursprüngliche Ausnahmegenehmigung wurde an die Europäische Kommission zur endgültigen Entscheidung nach Artikel 36 Absatz 9 der Richtlinie 2009/73/EG übermittelt.

Am 25. Mai 2021 hat die Europäischen Kommission eine Entscheidung erlassen. Die Entscheidung bestätigt die ursprüngliche Ausnahmegenehmigung grundsätzlich in Dauer und Umfang. Gleichzeitig hat die Europäische Kommission die Bundesnetzagentur nach Artikel 36 Abs. 9 der Richtlinie 2009/73/EG zur Änderung der Entscheidung in einigen Punkten verpflichtet.

Die Bundesnetzagentur hat den Beschluss der Europäischen Kommission nach § 28a Abs. 3 EnWG und Art. 36 Abs. 9 Richtlinie 2009/73/EG umgesetzt und am 21. Juni 2021 die ursprüngliche Ausnahmegenehmigung aufgehoben und nach Maßgabe der von der Europäischen Kommission verlangten Änderungen neugefasst.

Die ursprüngliche Ausnahmegenehmigung der Beschlusskammer 7 vom 30. November 2021 (BK7-18-063) ist in einer um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigten öffentlichen Fassung veröffentlicht. Eine englische Übersetzung ist ebenfalls verfügbar. Die am 21. Juni 2021 erlassene endgültige Ausnahmegenehmigung ist unter dem Aktenzeichen BK7-18-063-final ebenfalls in einer um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung veröffentlicht. Eine englische Fassung ist ebenfalls verfügbar. Nur die deutsche Fassung ist verbindlich.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission ist in einer um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung in deutscher und englischer Sprache auf der Internetseite der Europäischen Kommission auf der folgenden Seite veröffentlicht. Auch hier ist nur die deutsche Fassung verbindlich.

BK7-18-063

Weitere Informationen

english website

Beschluss vom 30.11.2020 (BK7-18-063) (PDF / 65 MB) (aufgehoben mit Beschluss vom 21.06.2021, BK7-18-063-final)

Beiladung

Beiladungsbeschluss RWE Supply & Trading GmbH vom 19.12.2019 (BK7-18-063-B1) (pdf / 175 KB)

Entscheidung

Verfahrenseinleitung

Stand: 28.09.2021

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