BK7-17-040
Verfahren der Beschlusskammer 7
Netzkodex Kapazitätszuweisung Art. 37 Abs. 3 S. 2, 3
Verfahrenseinleitung für die vorübergehende Wahl von Buchungsplattformen für Kopplungspunkte der Grenze GASPOOL zu Polen (BK7-17-040)
Die Beschlusskammer 7 hat am 06.10.2017 ein Verfahren für die vorübergehende Wahl von Buchungsplattformen für Kopplungspunkte an der Grenze des Marktgebiets GASPOOL zu Polen eingeleitet (Aktenzeichen BK7-17-040).
Im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/459 (im Weiteren: „Netzkodex Kapazitätszuweisung“) haben Fernleitungsnetzbetreiber gemäß Art. 37 Abs. 1 Netzkodex Kapazitätszuweisung die an Kopplungspunkten verfügbaren Kapazitäten mit Hilfe gemeinsamer internetgestützter Kapazitätsbuchungsplattformen anzubieten. Die Kapazitäten beider Seiten eines physischen bzw. virtuellen Kopplungspunktes müssen stets auf einer Buchungsplattform angeboten werden. Die somit erforderliche Wahl einer exklusiven Buchungsplattform für einen jeweiligen Kopplungspunkt hat vorranging im Wege vertraglicher Vereinbarung der betroffenen Fernleitungsnetzbetreiber zu erfolgen, Art. 37 Abs. 3 S. 1 Netzkodex Kapazitätszuweisung. Für den Abschluss der Vereinbarung ist den Fernleitungsnetzbetreibern eine Frist von sechs Monaten - beginnend mit Inkrafttreten des Netzkodex Kapazitätszuweisung am 06.04.2017 – auferlegt worden. Nach Ablauf der Frist ist die Angelegenheit an die jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden zu verweisen.
Die Gascade Gastransport GmbH (im Weiteren: „GASCADE“) und die Ontras Gastransport GmbH (im Weiteren: „ONTRAS“) sind im Marktgebiet GASPOOL tätige Fernleitungsnetzbetreiber. Zum Netz der GASCADE gehört der physische Kopplungspunkt „Mallnow“ an der Grenze des Marktgebiets zu Polen, zum Netz der ONTRAS gehört der virtuelle Kopplungspunkt „GCP“. Betreiber der jeweils angrenzenden Netze ist die GAZ-SYSTEM S.A. (im Weiteren: „GAZ-SYSTEM“).
Bis zum Ablauf der Frist konnte weder die GASCADE hinsichtlich des Kopplungspunktes „Mallnow“ noch die ONTRAS hinsichtlich des Kopplungspunktes „GCP“ eine Einigung mit der GAZ-SYSTEM erzielen.
Ihrer Pflicht aus Art. 37 Abs. 3 S. 2 Netzkodex Kapazitätszuweisung entsprechend haben die GASCADE und die ONTRAS die Angelegenheit an die Bundesnetzagentur verwiesen.
Die Beschlusskammer 7 ist bestrebt, gemäß Art. 37 Abs. 3 S. 3 Netzkodex Kapazitätszuweisung innerhalb der Frist von sechs Monaten gemeinsam mit der polnischen Regulierungsbehörde jeweils eine Buchungsplattform für den physischen Kopplungspunkt „Mallnow“ und den virtuellen Kopplungspunkt „GCP“ auszuwählen.
Den Netznutzern und ihren Verbänden wird hiermit bis zum 24.11.2017 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dabei können konkrete Vor- und Nachteile der Wahl einer bestimmten Kapazitätsbuchungsplattform im Sinne des Art. 37 Netzkodex Kapazitätszuweisung für die benannten Kopplungspunkte dargelegt werden.
Übersenden Sie Ihre Stellungnahmen, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, in einem für die Weiterverarbeitung durch Standardtextverarbeitungssoftware geeigneten Format (bitte keine Scan-Dateien) an die Adresse Kapazitaeten.Gas@bnetza.de .
Die Stellungnahmen sollen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. In diesem Zusammenhang bitten wir darum, dass Konsultationsteilnehmer in ihren Stellungnahmen enthaltene etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten kenntlich machen. Enthalten die vorgelegten Unterlagen eine der o.g. schutzbedürftigen Informationen, sollten die Konsultationsteilnehmer auch eine geschwärzte Fassung ihrer Stellungnahme vorlegen, die aus ihrer Sicht ohne Preisgabe von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder personenbezogenen Daten veröffentlicht werden kann. Für weitere Einzelheiten zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vgl. die Verfahrenshinweise der Beschlusskammern 6 und 7 unter www.bundesnetzagentur.de/geheimnisschutz-enwg.
Anlage
Stellungnahmen
BK7-17-0040_Stellungnahme der GAZPROM EXPORT LLC (pdf / 260 KB)
BK7-17-0040_Stellungnahme der PGNiG SA (pdf / 79 KB)
BK7-17-0040_Stellungnahme der PKN ORLEN SA (pdf / 113 KB)
BK7-17-0040_Stellungnahme der RWE Supply and Trading GmbH (pdf / 837 KB)
BK7-17-0040_Stellungnahme der Uniper Global Commodities SE (pdf / 81 KB)
BK7-17-0040_Stellungnahme der ANWIL SA (pdf / 113 KB)
BK7-17-0040_Stellungnahme der ENI SpA (pdf / 42 KB)
BK7-17-0040_Stellungnahme der GAZPROM Marketing and Trading Ltd (pdf / 331 KB)
BK7-17-0040_Stellungnahme der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (pdf / 261 KB)
BK7-17-0040_Stellungnahme der AXPO Trading AG (pdf / 103 KB)
BK7-17-0040_Stellungnahme des Verbands toe (pdf / 133 KB)
Stand: 27.11.2017