BK7-15-090 Mitteilung zu Netzkodex für die Interoperabilität und den Datenaustausch

Az. BK7-15-090

18.12.2015

Bekanntgabe Konsultation durch die Fernleitungsnetzbetreiber

Artikel 23 Abs. 2 des Netzkodex für die Interoperabilität und den Datenaustausch eröffnet den Fernleitungsnetzbetreibern die Möglichkeit, bestehende Lösungen für den Datenaustausch zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern und den betroffenen Gegenparteien weiter zu nutzen, sofern diese den im Netzkodex beschriebenen Anforderungen genügen, die Fernleitungsnetzbetreiber diese Lösungen mit den Netznutzer konsultiert haben und die nationale Regulierungsbehörde diesen zugestimmt hat.

In Umsetzung dieser Verpflichtung haben die Fernleitungsnetzbetreiber am 18.12.2015 folgende Dokumente veröffentlicht:

Unter dem nachfolgendem Link ist auf der Internetseite der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. auch eine englische Fassung veröffentlicht:

http://www.fnb-gas.de/de/aktuelles/aktuelles.html

Die Beschlusskammer gibt hiermit die Konsultation durch die Fernleitungsnetzbetreiber bekannt. Die Marktbeteiligten erhalten dadurch die Gelegenheit bis zum 22.01.2016 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind ausschließlich an die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. oder den betroffenen Fernleitungsnetzbetreiber zu richten.

Stand: 26.04.2016

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