BK7-16-042
Verfahren der Beschlusskammer 7
Antrag zur vorübergehenden Weiternutzung bestehender Lösungen für den Datenaustausch gem. Artikel 23 Abs. 2 Netzkodex für die Interoperabilität und den Datenaustausch durch die Fernleitungsnetzbetreiber
hier: Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung durch die Beschlusskammer
Artikel 23 Abs. 2 des Netzkodex für die Interoperabilität und den Datenaustausch eröffnet den Fernleitungsnetzbetreibern die Möglichkeit, bestehende Lösungen für den Datenaustausch zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern und den betroffenen Gegenparteien weiter zu nutzen, sofern diese den im Netzkodex genannten Anforderungen genügen, die Fernleitungsnetzbetreiber diese Lösungen mit den Netznutzern konsultiert haben und die nationale Regulierungsbehörde diesen zugestimmt hat.
Die Fernleitungsnetzbetreiber
bayernets GmbH, Fluxys TENP GmbH, Fluxys Deutschland GmbH , GASCADE Gastransport GmbH, Gastransport Nord GmbH, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, GRTgaz Deutschland GmbH, jordgasTransport GmbH, Lubmin-Brandov Gastransport GmbH, NEL Gastransport GmbH, Nowega GmbH, ONTRAS Gastransport GmbH, OPAL Gastransport GmbH & Co. KG, Open Grid Europe GmbH, terranets bw GmbH und Thyssengas GmbH
haben bei der Beschlusskammer eine vorübergehende Weiternutzung der Datenaustauschlösungen EDIFACT und AS2 bis zum 31.01.2018 beantragt. Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung hat die Beschlusskammer die einzelnen Verfahren zu einem gemeinsamen Verfahren unter dem Aktenzeichen BK7-16-042 verbunden.
In Umsetzung der Verpflichtung aus Artikel 23 Abs. 2 des Netzkodex für die Interoperabilität und den Datenaustausch haben die Fernleitungsnetzbetreiber vom 18.12.2015 bis 22.01.2016 eine Konsultation der Netznutzer durchgeführt.
Die Beschlusskammer hat diese Konsultation am 18.12.2015 bekanntgegeben:
Die Fernleitungsnetzbetreiber haben unter dem nachfolgendem Link auf der Internetseite der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. die eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht:
BK7-16-042
Stand: 14.03.2016