BK7-16-005 bis 016 Verfahren der Beschlusskammer 7


Erneute Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVo

AZ:
BK7-16-005 bayernets GmbH
BK7-16-006 terranets bw GmbH
BK7-16-007 nowega GmbH
BK7-16-008 GTG Nord GmbH
BK7-16-012 ONTRAS Gastransport GmbH
BK7-16-013 Open Grid Europe GmbH
BK7-16-014 jordgas Transport GmbH
BK7-16-015 Thyssengas GmbH
BK7-16-016 GASCADE Gastransport GmbH

Die Bundesnetzagentur hat die bisher nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO genehmigte Liste der maßgeblichen Punkte zum einen und deren Informationsgehalt für die betroffenen Marktbeteiligten zum anderen einer Prüfung unterzogen. Diese Prüfung hat die Beschlusskammer zu der Einschätzung geführt, dass Marktveränderungen Rechnung getragen werden sollte und die Art der Abfrage und Darstellung diesen anzupassen ist. Eine Auflistung der wichtigsten Änderungen finden Sie in der Anlage 1.

Alle Fernleitungsnetzbetreiber wurden gebeten, ihre gemeldeten maßgeblichen Punkte auf Basis dieser Änderungen zu überprüfen und der Bundesnetzagentur eine aktualisierte Version ihrer maßgeblichen Punkte zu übermitteln. Die Fernleitungsnetzbetreiber sind dieser Bitte nachgekommen, wobei bei neun Fernleitungsnetzbetreibern erhebliche Veränderungen zu den bisher genehmigten maßgeblichen Punkten nachvollzogen wurden. Für den Fall relevanter Änderungen in Bezug auf die buchbaren bzw. maßgeblichen Punkte eines Netzes hat sich die Beschlusskammer vorbehalten, entsprechende Folgebeschlüsse zu erlassen, um die konkrete Reichweite der hiermit erteilten Genehmigung zu einem späteren Stichtag klarzustellen aber auch um eine sinnvolle Erweiterung zum Informationsgehalt der zu veröffentlichenden Informationen zu erwirken. Für diese neun Fernleitungsnetzbetreiber ist es nach Ansicht der Beschlusskammer sachgerecht, Folgebeschlüsse zu erteilen.

Gem. Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO obliegt es der Bundenetzagentur die maßgeblichen Punkte nach Konsultation der Netznutzer zu genehmigen. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen bis zum

31. März 2017

Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Ihre inhaltlichen Anmerkungen können Sie an das Postfach

gasnetze.transparenz@bnetza.de

senden. Konsultiert wird der Vollständigkeit halber die Liste aller maßgeblichen Punkte (siehe Anlage 2). Aufgelistet sind demnach auch die Punkte von den Netzbetreibern, die nicht von der Erteilung eines Folgebeschlusses betroffen sind.

Anlagen
Anlage 1 - Darstellung der Änderungen (pdf / 38 KB)
Anlage 2 - Maßgebliche Punkte (pdf / 70 KB)

Die Beschlusskammer 7 gibt nachstehend die im Rahmen der Konsultation abgegebenen Stellungnahmen bekannt.

Anlagen
2017-03-07_Schreiben Genehmigung maßgebl. Punkte tnbw_BK7-16-006 (pdf / 618 KB)
BK7-16-0005bis0016_Stellungnahme_RWE (pdf / 622 KB)
BK7-16-0005bis0016_Stellungnahme_Gasunie (pdf / 360 KB)
BK7-16-0005bis0016_Thyssengas Konsultation Genehmigung maßgeblicher Punkte (pdf / 453 KB)

BK7-16-005 bis 016

Stand: 20.04.2017

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