BK7-16-002 Verfahren der Beschlusskammer 7

Einleitung eines Aufsichtsmaßnahmeverfahrens wegen des Verdachts eines Verstoßes der Eneco Gasspeicher B.V. gegen Art. 19 Abs. 4 UAbs. 1 FernleitungsVO

Die Beschlusskammer 7 hat am 11.02.2016 ein Aufsichtsmaßnahmeverfahren gegen die Eneco Gasspeicher B.V. gem. § 65 EnWG wegen des Verdachts eines Art. 19 Abs. 4 UAbs. 1 Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (FernleitungsVO) entgegenstehenden Verhaltens eingeleitet.“

BK7-16-002

Entscheidung

Stand: 15.02.2016

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