BK7-15-049 Verfahren der Beschlusskammer 7

Einleitung eines Aufsichtsmaßnahmeverfahrens gegen OOO Gazprom Export gem. § 65 EnWG wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 10c Abs. 5 EnWG

Die Beschlusskammer 7 hat am 14.07.2015 ein Aufsichtsmaßnahmeverfahren gegen OOO Gazprom Export gem. § 65 EnWG wegen des Verdachts eines § 10c Abs. 5 EnWG entgegenstehenden Verhaltens eingeleitet.

Die Beschlusskammer 7 hat am 14.08.2015 die GASCADE Gastransport GmbH zum Verfahren beigeladen:
Beiladungsbeschluss vom 14.08.2015 (pdf / 49 KB)

Entscheidung

Stand: 19.08.2015

Mastodon