BK7-13-122 Verfahren der Beschlusskammer 7
Aufsichtsmaßnahmeverfahren gem. § 65 Abs. 1 EnWG wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 7a Abs. 6 EnWG
Die Beschlusskammer 7 hat gegen den Verteilernetzbetreiber Dortmunder Energie und Wasserversorgung – Netz GmbH von Amts wegen ein Aufsichtsmaßnahmeverfahren gem. § 66 Abs. 1 i. V. m. § 65 Abs. 1 EnWG wegen des Verdachts eines § 7a Abs. 6 EnWG entgegenstehenden Verhaltens eingeleitet.
BK7-13-122
Stand: 23.10.2013