BK7-13-119
Verfahren der Beschlusskammer 7
Entflechtung
Die Beschlusskammer 7 hat am 09.05.2014 in dem Aufsichtsverfahren gegen die SWM Infrastruktur GmbH entschieden, dass deren derzeitiger Markenauftritt gegen die Vorgaben zur Entflechtung der Markenpolitik und des Kommunikationsverhaltens in § 7a Abs. 6 EnWG verstößt.
Der SWM Infrastruktur GmbH wurde daher untersagt, bei der Kommunikation im Internet, in Musterverträgen und auf der Geschäftspost die Marke „SW//M“ zu verwenden.
BK7-13-119
Anlage:
Beschluss & Anlagen (pdf / 1 MB)
Stand: 27.06.2014