BK7-13-116 Verfahren der Beschlusskammer 7

Einstellung eines Verfahrens

Die Beschlusskammer 7 hat am 17.10.2013 gemäß § 66 Abs. 1 i. V. m. § 65 Abs. 1 EnWG insgesamt 18 Aufsichtsverfahren gegen Verteilernetzbetreiber wegen des Verdachts eines § 7a Abs. 6 EnWG entgegenstehenden Verhaltens eingeleitet.

Im Rahmen der Anhörung haben einige der betroffenen Unternehmen mitgeteilt, ihre Markenpolitik und ihr Kommunikationsverhalten künftig neu und in markenentflechtungsrechtlicher Hinsicht rechtskonform auszurichten. Einer förmlichen Entscheidung bedarf es in diesen Fällen nicht.

Daher hat die Beschlusskammer das unter dem Geschäftszeichen BK7-13-116 geführte Verfahren gegen die EVM Netz GmbH eingestellt.

Aufsichtsmaßnahme

Stand: 07.02.2014

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