BK7-13-115 Verfahren der Beschlusskammer 7

Aufsichtsmaßnahmeverfahren gem. § 66 Abs. 1 i. V. m. § 65 Abs. 1 EnWG wegen des Verdachts eines § 7a Abs. 6 EnWG entgegenstehenden Verhaltens

Die Beschlusskammer 7 hat gegen den Verteilernetzbetreiber Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH von Amts wegen ein Aufsichtsmaßnahmeverfahren gem. § 66 Abs. 1 i. V. m. § 65 Abs. 1 EnWG wegen des Verdachts eines § 7a Abs. 6 EnWG entgegenstehenden Verhaltens eingeleitet.

BK7-13-115

Einstellung des Verfahrens

Stand: 23.10.2013

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