BK7-13-114 Verfahren der Beschlusskammer 7
Aufsichtsmaßnahmeverfahren gem. § 66 Abs. 1 i. V. m. § 65 Abs. 1 EnWG wegen des Verdachts eines § 7a Abs. 6 EnWG entgegenstehenden Verhaltens
Einstellung eines Verfahrens
Die Beschlusskammer 7 hat am 17.10.2013 gemäß § 66 Abs. 1 i. V. m. § 65 Abs. 1 EnWG insgesamt 18 Aufsichtsverfahren gegen Verteilernetzbetreiber wegen des Verdachts eines § 7a Abs. 6 EnWG entgegenstehenden Verhaltens eingeleitet.
Die Verfahren sind zwischenzeitlich abgeschlossen worden. Nachdem der weit überwiegende Teil der Betroffenen mitteilte, Markenpolitik und Kommunikationsverhalten des Unternehmens neu und in markenentflechtungsrechtlicher Hinsicht rechtskonform auszurichten, konnten insgesamt 16 Verfahren eingestellt werden.
Da eine förmliche Entscheidung in dem unter dem Geschäftszeichen BK7-13-114 geführten Verfahren gegen die Stadtwerke Gotha Netz GmbH nicht notwendig war, hat die Beschlusskammer dieses Verfahren eingestellt.
Stand: 17.07.2014