BK7-13-026 Beschlusskammer 7
Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO
Genehmigung der maßgeblichen Punkte der Fernleitungsnetze
hier: Öffentliche Konsultation
Nach Art. 18 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 („FernleitungsVO“) werden die maßgeblichen Punkte eines Fernleitungsnetzes, zu denen Informationen zu veröffentlichen sind, von den zuständigen Behörden nach Konsultation der Netznutzer genehmigt.
Mit der Fluxys Deutschland GmbH hat ein weiterer Netzbetreiber der Beschlusskammer einen Einspeisepunkt ihres Netzes, in der sie die ihrer Auffassung nach einen maßgeblichen Punkt ihres Netzes gekennzeichnet haben, zur Genehmigung vorgelegt.
Die Netznutzer erhalten hiermit gemäß Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO Gelegenheit, zu dem von dem Netzbetreiber als maßgeblich eingeordneten Punkt Stellung zu nehmen. Etwaige Stellungnahmen, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, richten Sie bitte bis zum 10.05.2013 in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format mittels Datenträger oder per E-Mail an:
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 7
Postfach 8001
53105 Bonn
E-Mail: gasnetze.transparenz@bnetza.de
Die Stellungnahmen sollen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Nach Abschluss und Evaluierung der öffentlichen Konsultation wird die Beschlusskammer die maßgeblichen Punkte der einzelnen Fernleitungsnetze genehmigen.
Maßgebliche Punkte (xls / 29 KB)
Stand: 12.04.2013