BK7-12-285 Beschlusskammer 7

Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO

Genehmigung der maßgeblichen Punkte der Fernleitungsnetze


hier: Öffentliche Konsultation

Nach Art. 18 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 („FernleitungsVO“) werden die maßgeblichen Punkte eines Fernleitungsnetzes, zu denen Informationen zu veröffentlichen sind, von den zuständigen Behörden nach Konsultation der Netznutzer genehmigt.

Mit der NEL Gastransport GmbH und Gasunie Ostseeanbindungsleitung GmbH haben zwei weitere Netzbetreiber der Beschlusskammer eine Liste aller Ein- und Ausspeisepunkte ihres Netzes, in der sie die ihrer Auffassung nach maßgeblichen Punkte ihres Netzes gekennzeichnet haben, zur Genehmigung vorgelegt.

Die Netznutzer erhalten hiermit gemäß Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO Gelegenheit, zu den von den Netzbetreibern als maßgeblich eingeordneten Punkten Stellung zu nehmen. Etwaige Stellungnahmen, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, richten Sie bitte bis zum 25.01.2013 in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format mittels Datenträger oder per E-Mail an:

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 7
Postfach 8001
53105 Bonn
E-Mail: gasnetze.transparenz@bnetza.de

Die Stellungnahmen sollen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Nach Abschluss und Evaluierung der öffentlichen Konsultation wird die Beschlusskammer die maßgeblichen Punkte der einzelnen Fernleitungsnetze genehmigen.


Tabelle der maßgeblichen Punkte (xls / 36 KB)

Beschluss

Stand: 11.01.2013

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