BK7-12-262 Verfahren der Beschlusskammer 7
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 13.03.2013 ist mit Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19.03.2014 (Az. VI-3 Kart 64/13 (V)) aufgehoben worden. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18.11.2014 (Az. EnVZ 23/14) zurückgewiesen.
BK7-12/262
Stand: 04.04.2013