BK7-11-023 Beschlusskammer 7
Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO
Die Beschlusskammer hat am 30.06.2011 die Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO auf Antrag der WINGAS TRANSPORT GmbH erteilt.
Der Beschlusstext ist der Anlage zu entnehmen.
BK7-11-023
Beschluss final BK7-11-023 (pdf / 1 MB)
Stand: 07.07.2011