BK7-11-021_Vorläufig Beschlusskammer 7

Vorläufige Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO

Die Beschlusskammer hat am 23.02.2011 eine vorläufige Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO auf Antrag der Statoil Deutschland GmbH erteilt.

Der Beschlusstext ist der Anlage zu entnehmen.

BK7-11-021-E

vorläufiger Beschluss BK7-11-021-E (pdf / 962 KB)

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Stand: 28.02.2011

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