BK7-11-021 Beschlusskammer 7
Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO
Die Beschlusskammer hat am 30.06.2011 die Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO auf Antrag der Statoil Deutschland GmbH erteilt.
Der Beschlusstext ist der Anlage zu entnehmen.
BK7-11-021
Beschluss final BK7-11-021 (pdf / 1 MB)
Stand: 07.07.2011