BK7-11-017_Vorläufig_aufgehoben Beschlusskammer 7
Vorläufige Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO
Die Beschlusskammer hat am 23.02.2011 eine vorläufige Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO auf Antrag der GRTgaz Deutschland GmbH erteilt.
Der Beschlusstext ist der Anlage zu entnehmen.
BK7-11-017-E
vorläufiger Beschluss BK7-11-017-E (pdf / 954 KB)
Stand: 28.02.2011