BK7-11-017_Vorläufig_aufgehoben Beschlusskammer 7

Vorläufige Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO

Die Beschlusskammer hat am 23.02.2011 eine vorläufige Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO auf Antrag der GRTgaz Deutschland GmbH erteilt.

Der Beschlusstext ist der Anlage zu entnehmen.

BK7-11-017-E

vorläufiger Beschluss BK7-11-017-E (pdf / 954 KB)

Weitere Dokumente

Stand: 28.02.2011

Mastodon