BK7-11-017_aufgehoben Beschlusskammer 7
Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO
Die Beschlusskammer hat am 30.06.2011die Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO auf Antrag der GRTgaz Deutschland GmbH erteilt.
Der Beschlusstext ist der Anlage zu entnehmen.
BK7-11-017
Beschluss final BK7-11-017 (pdf / 1 MB)
Stand: 07.07.2011