BK7-11-017_aufgehoben Beschlusskammer 7

Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO

Die Beschlusskammer hat am 30.06.2011die Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO auf Antrag der GRTgaz Deutschland GmbH erteilt.

Der Beschlusstext ist der Anlage zu entnehmen.

BK7-11-017

Beschluss final BK7-11-017 (pdf / 1 MB)

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Stand: 07.07.2011

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