BK7-11-015_Vorläufig Beschlusskammer 7

Vorläufige Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO

Die Beschlusskammer hat am 23.02.2011 eine vorläufige Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO auf Antrag der EWE NETZ GmbH erteilt.

Der Beschlusstext ist der Anlage zu entnehmen.

BK7-11-015-E

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Stand: 28.02.2011

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