BK7-11-015_Vorläufig Beschlusskammer 7
Vorläufige Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO
Die Beschlusskammer hat am 23.02.2011 eine vorläufige Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO auf Antrag der EWE NETZ GmbH erteilt.
Der Beschlusstext ist der Anlage zu entnehmen.
BK7-11-015-E
Vorläufiger Beschluss BK7-11-015-E (pdf, 1 MB)
Stand: 28.02.2011