BK7-11-015 Beschlusskammer 7
Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO
Die Beschlusskammer hat am 30.06.2011 eine vorläufige Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO auf Antrag der EWE NETZ GmbH erteilt.
Der Beschlusstext ist der Anlage zu entnehmen.
BK7-11-015
BK7-11-015_Beschluss_final (pdf, 1 MB)
Stand: 07.07.2011