BK7-11-015 Beschlusskammer 7

Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO

Die Beschlusskammer hat am 30.06.2011 eine vorläufige Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO auf Antrag der EWE NETZ GmbH erteilt.

Der Beschlusstext ist der Anlage zu entnehmen.

BK7-11-015

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Stand: 07.07.2011

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