BK7-11-014 Beschlusskammer 7
Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO
Die Beschlusskammer hat am 30.06.2011 die Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO auf Antrag der Erdgas Münster Transport GmbH & Co. KG erteilt.
Der Beschlusstext ist der Anlage zu entnehmen.
BK7-11-014
BK7-11-014_Beschluss_final_Download (pdf, 1 MB)
Stand: 07.07.2011