BK7-11-013 Beschlusskammer 7
Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO
Die Beschlusskammer hat am 30.06.2011 die Genehmigung der maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO auf Antrag der ENI Gas Transport Deutschland S.p.A. erteilt.
Der Beschlusstext ist der Anlage zu entnehmen.
BK7-11-013
BK7-11-013_Beschluss_final (pdf, 1 MB)
Stand: 07.07.2011