BK7-11-003 Beschlusskammer 7 - Marktgebiete
Festlegungsverfahren zur Erhebung von Entgelten zur Nutzung des virtuellen Handelspunktes (VHP-Entgelte)
Die Beschlusskammer 7 hat am 18.01.2011 auf der Grundlage von § 29 EnWG i.V.m. § 50 Abs. 1 Ziffer 10 GasNZV unter dem Aktenzeichen BK7-11-003 ein Festlegungsverfahren zur Erhebung von Entgelten zur Nutzung des virtuellen Handelspunktes (VHP-Entgelte) eingeleitet. Das Verfahren richtet sich an die Marktgebietsverantwortlichen Aequamus, Gaspool und NetConnect Germany (NCG). Den Marktteilnehmern wurde bis zum 16.02.2011 die Gelegenheit eröffnet, Stellungnahmen zur Einleitungsverfügung einzureichen. Es sind 15 Stellungnahmen eingegangen. Nach Auswertung dieser Stellungnahmen erwägt die Beschlusskammer im Rahmen der Festlegung zu VHP-Entgelten, die Erhebung geringfügiger VHP-Entgelte zuzulassen und dabei eine einfache und transparente Struktur gemäß den folgenden Eckpunkten vorzugeben.
Die Marktteilnehmer erhalten hiermit die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Eckpunkten zum Festlegungsverfahren zu VHP-Entgelten. Sie werden gebeten, ihre Stellungnahmen bis zum 10.05.2011 in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format mittels Datenträger oder per E-Mail an:
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 7
Postfach 8001
53105 Bonn
E-Mail: vhp@bnetza.de
zu richten. Alle Stellungnahmen sollen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Konsultation der Eckpunkte für eine Entscheidung (pdf / 2 MB)
Stand: 26.04.2011