BK7-11-003 Beschlusskammer 7

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Die Beschlusskammer 7 hat am 21.04.2011 entschieden, dem Antrag der Evonik Degussa GmbH auf Beiladung zum Verfahren BK7-11-003 stattzugeben.

Der Beschlusstext ist der u. a. Anlage zu entnehmen.

Beiladungsbeschluss der Evonik Degussa GmbH (pdf / 3 MB)

Stand: 26.04.2011

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