BK7-11-002 Beschlusskammer 7
Marktgebiete
Festlegungsverfahren zur Einführung eines Konvertierungsentgeltsystems für qualitätsübergreifende Marktgebiete
Die Beschlusskammer 7 hat am 13.01.2011 auf der Grundlage der §§ 29 EnWG, § 50 Abs. 1 Ziff. 1, Ziff. 9, Ziff. 10, § 30 Abs. 2 Ziff. 8 GasNEV ein Festlegungsverfahren eingeleitet. Das Verfahren betrifft die Einführung eines Konvertierungsentgeltsystems für qualitätsübergreifende Marktgebiete.
Bei marktgebietsaufspannenden Netzbetreibern ist derzeit die Absicht erkennbar, die von § 21 GasNZV geforderte Reduzierung der Gas-Marktgebiete nicht wie bislang durch Zusammenlegung bestehender Marktgebiete derselben Gasqualität, sondern durch eine qualitätsübergreifende Integration von H- und L-Gas-Marktgebieten herbeiführen zu wollen. Die Beschlusskammer ist nach Auswertung einer im September 2010 durchgeführten Konsultation zu Chancen und Risiken beim Betrieb qualitätsübergreifender Marktgebiete zu dem Ergebnis gelangt, dass zumindest für die Startphase eines qualitätsübergreifenden Marktgebiets die Erhebung eines gesonderten Konvertierungsentgelts erforderlich ist, um die durch die Zusammenlegung bewirkte Marktverschiebung und die damit verbundenen Kosten kontrollieren zu können. Sie beabsichtigt daher, die Rahmenbedingungen für die Erhebung eines Konvertierungsentgeltes im Rahmen einer allgemeinen Festlegung bundesweit zu vereinheitlichen. Eine geeignete Diskussionsgrundlage zur weiteren Ausgestaltung der Festlegungsentscheidung stellt aus Sicht der Beschlusskammer das von den marktgebietsaufspannenden Fernleitungsnetzbetreibern entwickelte Konzept zur Einführung eines Konvertierungsentgelts dar. Daher wird hiermit allen Marktbeteiligten die Gelegenheit eingeräumt, zu dem untenstehend veröffentlichten Konzept Stellung zu nehmen.
Die Marktbeteiligten werden gebeten, erste Stellungnahmen, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, bis zum 31.01.2011 in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format mittels Datenträger oder per E-Mail an:
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 7
Postfach 8001
53105 Bonn
E-Mail: marktgebiete@bnetza.de
zu richten. Die Stellungnahmen sollen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Angesicht der in Kürze vorgesehenen qualitätsübergreifenden Erweiterung des Marktgebiets NCG um die L-Gas-Marktgebiete der Open Grid Europe und der Thyssengas sowie um das H-Gas-Marktgebiet der Thyssengas zieht die Beschlusskammer derzeit in Betracht, vor Abschluss des Festlegungsverfahrens zunächst eine vorläufige Entscheidung zur erstmaligen Bestimmung des Konvertierungsentgelts für das Marktgebiet NCG zu treffen.
In einem zweiten, zeitlich späteren Schritt soll in der Hauptsache, in der abschließend über das Konvertierungsentgelt zu entscheiden ist, ggf. eine umfassendere Festlegung der Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des Konvertierungsentgelts erfolgen. Während des Hauptsacheverfahrens, in dessen Rahmen weiterführend u.a. auch die Erforderlichkeit der Einführung einer das Konvertierungsentgelt ergänzenden Umlage zu prüfen sein wird, werden alle Marktbeteiligten nochmals umfassend Gelegenheit zur Stellungnahme zu allen Aspekten des Konzepts erhalten.
BK7-11-002
Anlagen:
Text der Einleitungsverfügung (pdf / 33 KB)
Konzept FNB Konvertierungsentgelt (pdf / 1 MB)
Stand: 13.01.2011