BK7-11-002 Beschlusskammer 7
Marktgebiete
Am 13.01.2011 hat die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur ein Festlegungsverfahren (Az.: BK7-11-002) eingeleitet, das die Einführung eines bundesweit einheitlichen Konvertierungsentgeltsystems für qualitätsübergreifende Marktgebiete betrifft. Es richtet sich an die Marktgebietsverantwortlichen Aequamus, Gaspool und NetConnect Germany. Auf der Grundlage des Konzepts der Fernleitungsnetzbetreiber für die Ausgestaltung eines Konvertierungssystems vom 29.11.2010 und unter Auswertung der dazu durchgeführten Konsultation vom Januar 2011 hat die Bundesnetzagentur nunmehr Eckpunkte zur Ausgestaltung eines Konvertierungsentgeltsystems in qualitätsübergreifenden Marktgebieten entwickelt. Hiermit erhalten alle Marktbeteiligten die Gelegenheit, zu dem unten veröffentlichten Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur Stellung zu nehmen. Die Marktbeteiligten werden gebeten, ihre Stellungnahmen, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, bis zum 14.06.2011 in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format mittels Datenträger oder per E-Mail an:
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 7
Postfach 8001
53105 Bonn
E-Mail: marktgebiete@bnetza.de
zu richten. Die Stellungnahmen sollen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Eckpunktepapier zur Einführung eines Konvertierungsentgelts (PDF / 8 MB)
BK7-11-002
Stand: 24.05.2011