BK6-09-016 Beschlusskammer 6

Genehmigung eines allgemeinen Modells für die Berechnung der Gesamtübertragungskapazität und der Sicherheitsmarge gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1228/2003 in Verbindung mit §§ 56, 59 EnWG

In den Verfahren zur Genehmigung eines allgemeinen Modells für die Berechnung der Gesamtübertragungskapazität und der Sicherheitsmarge gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003

hat die Beschlusskammer 6 am 24.08.2009 ein allgemeines Modell für die Berechnung der Gesamtübertragungskapazität und der Sicherheitsmarge gemäß Art. 5 Abs. 2 der EU-Verordnung Nr. 1228/2003 gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern EnBW Transportnetze AG, transpower stromübertragungs gmbh und RWE Transportnetz Strom GmbH genehmigt.

Das genehmigte Kapazitätsberechnungsmodell basiert auf einer von der Vereinigung der europäischen Übertragungsnetzbetreiber European Transmission System Operators (ETSO) entwickelten und zwischen den europäischen Übertragungsnetzbetreibern abgestimmten Berechnungsmethodik hinsichtlich der Bestimmung der verfügbaren Übertragungskapazitäten NTC (Net Transfer Capacity) und der Sicherheitsmarge TRM (Transmission Reliability Margin). Im Jahr 2006 wurde dieses Modell bereits von der Bundesnetzagentur auf Antrag der Vattenfall Europe Transmission GmbH für die Grenzen nach Polen und Tschechien genehmigt. 2009 haben alle übrigen Übertragungsnetzbetreiber Genehmigungsanträge eingereicht, über die die Beschlusskammer jetzt entschieden hat. Die Genehmigung des Modells erfolgt auf Widerruf bis zur Einführung weiterentwickelter, insbesondere lastflussbasierter, Verfahren.

BK6-06-016 RWE Transportnetz (pdf / 76 KB)

BK6-09-023 EnBW Transportnetz AG (pdf / 76 KB)

BK6-09-025 Transpower Stromübertragungsnetz GmbH (pdf / 77 KB)


Mastodon