BK6-07-031 Verfahren wegen Umsetzung der rechtlichen und operationellen Entflechtung, §§ 7 und 8 EnWG
Die Beschlusskammer 6 hat die Städtische Werke AG mit Beschluss vom 28.08.2009 verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, um die Vorgaben der rechtlichen und operationellen Entflechtung des Elektrizitätsverteilernetzes umzusetzen.
Die Beschlusskammer stellt fest, dass an das Elektrizitätsverteilernetz der Betroffnen mehr als 100.000 Kunden angeschlossen sind. Damit wird der Betroffenen eine Berufung auf die Ausnahmen nach den sogenannten „de-minimis-Regelungen“ versagt. Bei der Bestimmung des Kundenbegriffs lehnt es die Kammer ab, einer von der Betroffenen zugrunde gelegten personenbezogenen Auslegung zu folgen. Die Anzahl der angeschlossenen Kunden wird vielmehr anhand der im Netzgebiet vorhandenen gemessenen Lieferstellen ermittelt, welcher die Zahl aller vorhandenen Zählpunkte entspricht. Da die Anzahl der im Netzgebiet angeschlossenen Zähler grundsätzlich eine verlässliche Kennzahl zur Bestimmung der im Wettbewerb stehenden Lieferstellen darstellt, wird zur Berechnung auf diese Zahl abgestellt.
BK6-07-031 (BK6-06-062)
Beschluss vom 28.08.2009 (pdf / 73 KB)
Stand: 04.02.2010