BK6-07-008 Beschlusskammer 6 Netzzugang Strom
Einleitung eines Verfahrens zur Untersagung der Energiebelieferung gemäß § 5 S. 4 EnWG gegen die ASCARD GmbH (Pennystrom)
Die Beschlusskammer 6 hat aufgrund erheblicher Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit der ASCARD GmbH, von Amts wegen ein Verfahren zur Untersagung der Belieferung von Haushaltskunden mit Strom gemäß § 5 S. 4 EnWG gegen die ASCARD GmbH eröffnet. Die ASCARD GmbH tritt in Geschäftsverkehr unter Pennystrom auf.
Die mögliche Untersagung bezieht sich auf sämtliche Tätigkeiten, die auf die Gewinnung neuer Haushaltskunden in Zusammenhang abzielen. Verpflichtungen aus den bereits geschlossenen Energielieferverträgen mit Haushaltskunden lässt sie dagegen unberührt. Auch Gewinnung und Belieferung anderer Kunden als Haushaltskunden, werden von Verfahren nach § 5 EnWG nicht berührt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK6-07-008 geführt.
-BK6-07-008-
Stand: 04.02.2010