BK6-06-065 Beschlusskammer 6 Netzzugang Strom
EnWG §§ 29 Abs. 1, 59 Abs. 1 Satz 1, 54, StromNZV §§ 27 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 6 Festlegung zu Verfahren zur Ausschreibung von Regelenergie in Gestalt der Primärregelleistung, insbesondere zu Mindestangebotsgrößen, Ausschreibungszeiträumen und Ausschreibungszeitscheiben, zum technisch notwendigen Anteil nach § 6 Abs. 2 sowie zu den zu veröffentlichenden Daten nach § 27 Abs. 2
Die Bundesnetzagentur hat gegen die Betreiber von Übertragungsnetzen jeweils ein Verfahren zu Ausschreibungsbedingungen von Regelenergie (§§ 29 Abs. 1, 59 Abs. 1 Satz 1, 54 EnWG, §§ 27 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 6 StromNZV) eingeleitet. Im Einzelnen werden die Verfahren unter folgenden Aktenzeichen geführt:
- E.ON Netz GmbH, Az. BK6-06/065-1
- EnBW Transportnetze AG, Az. BK6-06/65-2
- RWE Transportnetz Strom GmbH, Az. BK6-06/65-3
- Vattenfall Europe Transmission GmbH, Az. BK6-06/65-4
Die Bundesnetzagentur wird in Kürze Eckpunkte eines Entscheidungsvorschlags veröffentlichen (u.a. auf der Homepage der Bundesnetzagentur) und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Zu den Eckpunkten geht es hier
- BK6-06-065 -
Stand: 04.02.2010