Be­schluss­kam­mer 6

Festlegungsverfahren zur Vereinheitlichung der Bilanzkreisverträge

Az.: BK6-06-013

19.12.2017

Mitteilung Nr. 1


Veröffentlichung überarbeiteter Fassungen der Anlagen 1 und 3 zum standardisierten Bilanzkreisvertrag vom 29.06.2011
- Änderung hinsichtlich der Nutzung von X-EIC und Y-EIC ab dem 01.06.2018

Gemäß dem mit Festlegung BK6-06-013 vom 29.06.2011 standardisierten Bilanzkreisvertrag ist jeder bei einem deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) eingerichtete Bilanzkreis mittels eines eindeutigen „Energy Identification Code“ (EIC) zu führen.

Aufgrund der Regelungen in dem der Vergabe von EIC zugrunde liegenden „ENTSO-E EIC-Reference Manual, Version 5.2“ wurde die Vorgehensweise zur Vergabe und Nutzung von Identifikatoren für Bilanzkreise weiterentwickelt. Die Umstellung betrifft zukünftig Unternehmen, die Identifikatoren für mehrere Bilanzkreise benötigen.

Danach erhält ein Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) ab dem 01.06.2018, 00:00 Uhr, ab dem zweiten einzurichtenden Bilanzkreis einen Y-EIC in der EIC-Funktion „Balance Group“. Unter Nutzung dieser Y-EIC sind nur nationale Bilanzkreis- oder Fahrplangeschäfte möglich.

Dieser Veränderung wird durch folgende Anpassungen am standardisierten Bilanzkreisvertrag Rechnung getragen:

- Anlage 1 zum Bilanzkreisvertrag
In der „Auflistung der Bilanzkreise mit Energy Identification Code (EIC)“ ist in einer zusätzlichen Spalte anzugeben, ob mit dem Bilanzkreis eine internationale Fahrplanabwicklung stattfinden wird.
- Anlage 3 zum Bilanzkreisvertrag
In Ziffer 1.1 Absatz 2 wird das Recht des BKV zur Anmeldung eines internationalen Fahrplanes auf diejenigen Bilanzkreise beschränkt, die in Anlage 1 für eine internationale Fahrplanabwicklung gekennzeichnet worden sind.

Die Anlagen 1 und 3 zum Bilanzkreisvertrag, die die vorstehenden Änderungen beinhalten, werden als Anlage zu dieser Mitteilung veröffentlicht. Sie sind durch die ÜNB mit Wirkung ab dem 01.06.2018 zum Gegenstand von Bestands- und Neuverträgen zu machen.

Weiterführende Informationen zu EIC hat der BDEW in der BDEW-Anwendungshilfe „Erläuterungen, Vergabe und Nutzung von Energie Identification Codes im deutschen und europäischen Strommarkt“, Version 1.0 veröffentlicht; das Dokument ist abrufbar über die Internetseite des BDEW (www.bdew.de).

Anlagen:

Anlage 1 (konsolidierte Lesefassung) (pdf / 7 KB)
Anlage 1 (neue Version im Änderungsmodus) (pdf / 7 KB)

Anlage 3 (konsolidierte Lesefassung) (pdf / 31 KB)
Anlage 3 (neue Version im Änderungsmodus) (pdf / 31 KB)

-- Ende der Mitteilung --

Stand:  19.12.2017

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