BK6-06-012 Beschlusskammer 6

Festlegung zur Ausschreibungspraxis in der Minutenreserve

In dem Verwaltungsverfahren wegen der Festlegung zu Verfahren zur Ausschreibung von Regelenergie in Gestalt der Minutenreserve, insbesondere zu Mindestangebotsgrößen, Ausschreibungszeiträumen und Ausschreibungszeitscheiben, zum technisch notwendigen Anteil nach § 6 Abs.2 StromNZV und zu den einheitlichen Bedingungen, die Anbieter von Regelenergie erfüllen müssen sowie den zu veröffentlichenden Daten nach § 27 Abs.2 StromNZV hat die Beschlusskammer 6 am 29.08.2006 den nachfolgenden Beschluss getroffen.

BK6-06-012 Festlegung_Minutenreserve Ausschreibung (pdf / 131 KB)

-BK6-06-012-

Stand: 04.02.2010

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