BK6-06-012 Beschlusskammer 6
Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen
EnWG §§ 29 Abs.1, 59 Abs.1 Satz 1, 54, StromNZV §§ 27 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 6 Festlegung zu Verfahren zur Ausschreibung von Regelenergie, insbesondere zu Mindestangebotsgrößen, Ausschreibungszeiträumen und Ausschreibungszeitscheiben, zum technisch notwendigen Anteil nach § 6 Abs. 2 sowie zu den zu veröffentlichenden Daten nach § 27 Abs. 2.
Die Bundesnetzagentur hat gegen die Betreiber von Übertragungsnetzen jeweils ein Verfahren zu Ausschreibungsbedingungen von Regelenergie (§§ 29 Abs.1, 59 Abs.1 Satz 1, 54 EnWG §§ 27 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 6 StromNZV) eingeleitet. Im Einzelnen werden die Verfahren unter folgenden Aktenzeichen geführt:
- E.ON Netz GmbH, Az. BK6-06/12-1
- EnBW Transportnetze AG, Az. BK6-06/12-2
- RWE Transportnetz Strom GmbH, Az. BK6-06/12-3
- Vattenfall Europe Transmission GmbH,
Az. BK6-06/12-4.
Die Bundesnetzagentur wird in Kürze Eckpunkte eines Entscheidungsvorschlags veröffentlichen (u.a. auf der Homepage der Bundesnetzagentur) und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
-BK6-06-012-
Stand: 16.03.2010